MEISER  
  BAUMASCHINEN
AGBs | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ
 
WILLKOMMEN SERVICE MIETPREISLISTE VERKAUF SCHNÄPPCHEN ZUBEHÖR ANBAUGERÄTE
 
AGB
 
1.  Der Mieter bestätigt, die Mietgegenstände in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu mieten. (Sollten die Rechnungsanschrift von der Besteller/Mieteranschrift abweichen, so haftet der Besteller/Mieter für die Erfüllung der Mietforderung).
 
2.  Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur zu dem vorherbestimmten Zweck zu gebrauchen, ihn zu pflegen und instandzuhalten. Dies beinhaltet u.a. Abschmieren, Motoren-, Hydrauliköl- und Kraftstoffkontrole. Ebenso besteht die Verpflichtung sofern nicht selbst, nur sachkundige und eingewiesene Personen, die mit der Maschine vertraut sind, zur Arbeit mit dem Gerät zuzulassen.
 
3.  Beschädigungen, Verlust des Mietgegenstandes oder der Zugriff Dritter auf den Mietgegenstand sind dem Vermieter unabhängig von der Haftungsfrage unverzüglich mitzuteilen.
 
4.  Für Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Fahrlässigkeit, Nichteinhaltung der Bedienungs und Sicherheitsvorschriften sowie der Wartungshinweise haftet der Mieter uneingeschränkt. Dies gilt auch für den Diebstahl oder das Abhandenkommen des Mietgegenstands. Der Mieter verpflichtet sich bei Diebstahl/Abhandenkommen den Neuwert der Mschine an den Vermieter zu erstatten.
 
5.  Bei Anmietung eines Mietgegenstands kann der Mieter durch Zahlung einer Versicherungsbeteiligung - deren Höhe in der jeweils gültigen Mietpreisliste ausgewiesen ist - seine Eigenhaftung für Schäden DIE AN DER MASCHINE ENTSTEHEN - auf einen Eigenanteil von 1000 Euro beschränken. Bei Diebstahl/Abhandenkommen des Mietgegenstandes gilt eine Selbstbeteiligung des Mieters in Höhe von 25% des Zeitwertes der Maschine als verbindlich vereinbart.
 
6.  Mängel am Mietgegenstand müssen bei der Übernahme schriftlich festgehalten werden, andernfalls gilt der mängelfreie und zum vertragsgemäßem Gebrauch bestimmte Zustand des Mietgegenstands als vom Mieter anerkannt. Mängel bei Rückgabe des Mietgegenstands werden schriftlich festgehalten und sofern sie versicherungstechnisch nicht abgewickelt werden können separat an den Mieter nach Aufwand weiterberechnet. Der Mieter sichert die vollständige Zahlung dieser Kosten zu.
 
7.  Die Mietgegenstände werden im Normalfall gesäubert und aufgetankt übergeben. In diesem Zustand soll der Mietgegenstand auch wieder zurückgegeben werden. Andernfalls kommen die in den Mietpreislisten ausgezeichneten Pauschalen zum Tragen. Sollte aus Zeitgründen v.g. Zustand bei Auslieferung nicht gegeben sein, muss dies auf dem Mietvertrag vermerkt werden. Die Maschine kann dann im Übernahmezustand wieder zurückgegeben werden. Abgerechnet werden in diesem Fall nur Verschlechterungen / Mehrverbräuche gegenüber dem Übernahmezustand.
 
8.  Sämtliche Preisangaben der Mietpeisliste verstehn sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MWSt.
 
9.  Der Mietpreis versteht sich grundsätzlich für einen Arbeitstag (8.00 - 18.00) und insgesamt max. 8 Betriebsstunden laut Betriebsstundenzähler des Gerätes (sofern vorhanden). Bei Mehrstunden werden die ersten 4 Stunden mit 1/8 des Tagespreises pro Stunde zusätzlich abgerechnet. Bei mehr als 4 Mehrstunden kommt ein zweiter Tagessatz zur Abrechnung. Der Mietgegenstand muss spätestens am Folgetag um 7.30 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand wieder angeliefert werden oder zur Abholung bereitstehen.
 
10.  Wird die Hinterlegung einer Kaution in bar oder per Barscheck vereinbart, so ist diese bei Übernahme des Mietgegenstandes fällig. Die Höhe der zu entrichtenden Kaution ist der jeweils gültigen Mietpreisliste zu entnehmen. Die Kaution wird mit der fälligen Mietforderung verrechnet.
 
11.  Mietrechnungen sind grundsätzlich in bar bei Anlieferung zu zahlen! Wird darüber hinaus die Zahlung per Rechnung vereinbart, muss der Mieter auf dem Mietabwicklungsschein die Abrechnung des Mietvorgangs rechtsverbindlich durch Unterschrift anerkennen.
 
12.  Der Mieter verzichtet auf jegliche Schadenerstzansprüche gegen den Vermieter und stellt den Vermieter von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
 
13.  Erfüllungsort und Gerichtsstand aus dem Mietvertrag ist ausschließlich der Gerichtsstand des Vermieters. Stand: 11/02 (alle vorherigen AGM verlieren hiermit ihre Wirkung!)
   
 
 
 
 
MEISER BAUMASCHINEN